PATIENTENINFORMATION
Vor der eigentlichen Behandlung möchten wir Sie so transparent wie möglich über einige Formalitäten informieren. Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Patientenaufklärung zur Therapie entnehmen Sie wichtige Aspekte rund um Ihre Behandlung.
Die Praxis ist gemäß Art. 12 ff. der Europäischen Datengrundverordnung (EU-DSGVO) zur Informationsweitergabe verpflichtet. Wir haben diese Informationen für Sie in der Patientenaufklärung zum Datenschutz zusammengefasst. Im Mittelpunkt steht die Verarbeitung personenbezogener und medizinischer Daten über Sie als zu behandelnde Person. Die Verarbeitung erfolgt entweder auf gesetzlicher Grundlage oder durch Ihre Einwilligung.
Zum ersten Behandlungstermin benötigen wir nur den ausgefüllten und unterschriebenen Behandlungsvertrag.
Einwilligungen
Einwilligungen, die Sie einmal erteilt haben, sind grundsätzlich bis zu Ihrem Widerruf gültig.
Behandlungsvertrag
Ihre Behandlung erfolgt auf der Grundlage unseres Behandlungsvertrages. Sollte eine Therapiepause von mehr als 12 Wochen zwischen zwei Behandlungen liegen, ist ein neuer Behandlungsvertrag notwendig. Um Ihnen die Handhabung zu erleichtern, ist unser Behandlungsvertrag auf das Wesentliche reduziert.
Unter Downloads können Sie den Behandlungsvertrag und die Formulare herunterladen, ausdrucken und zum ersten Behandlungstermin mitbringen. Noch einfacher ist das online Ausfüllen.
PRIVATPREISE & ABRECHNUNG
Vergütungssätze Privatversicherte & Selbstzahler
In Deutschland gibt es hunderte verschiedene private Krankenversicherungen mit über 800 verschiedenen Tarifen. Auch wenn diese unmöglich zu überblicken sind, möchten wir einen fairen und gerechten Umgang damit pflegen.
Wir möchten allen Patienten eine therapeutische Behandlung ermöglichen, die zu jedem Geldbeutel passt.
Daher wählen unsere Patienten den Steigerungssatz selbst. Das Honorar für eine physiotherapeutische Behandlung basiert auf der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und entspricht dem 1,4- bis 2,3-fachen Regelsatz für Privatpatienten und Selbstzahler.
Um unser hohes Qualitätsniveau gewährleisten zu können, ist es nicht möglich, einen geringeren Steigerungssatz zu nehmen. Durch die Preisgestaltung nach der GebüTh ermöglichen wir Ihnen eine ausgezeichnete Behandlung durch hochqualifizierte Therapeuten in unserer Praxis mit moderner und hochwertiger Ausstattung.
Bei der Festlegung der Steigerungssätze haben wir darauf geachtet, dass Sie bei einem höheren Satz mehr Zeit mit Ihrem Therapeuten bekommen.
Beihilfe
Die Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung und keine kostendeckende Vollversicherung. Dementsprechend sind unsere Preise nicht zu 100 % erstattungsfähig. Deshalb müssen Sie einen Eigenanteil leisten, es sei denn Sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung.
Mit der freien Wahl des für Sie infrage kommenden Steigerungssatzes entscheiden Sie selbst, wie viel Geld Sie für Ihre Gesundheit ausgeben. Mit dem höheren Satz erhalten Sie mehr Zeit mit Ihrem Therapeuten und für Ihre Gesundheit.
Heilmittel in der privaten Krankenversicherung
Es gibt private Krankenversicherungen, die den Rechnungsbeitrag oder einen Steigerungssatz der beihilfefähigen Höchstsätze (z. B. 130%) erstatten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Heilmitteln auch mit dem höchstmöglichen Versicherungstarif u. U. nur den beihilfefähigen Höchstsatz erstattet bekommen. Bitte prüfen Sie daher vor Behandlungsbeginn die Erstattungssätze Ihrer privaten Krankenversicherung.
Manche Krankenversicherungen versuchen, die Kosten ungerechtfertigt zu kürzen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.