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PATIENTENINFORMATION

Vor der eigentlichen Behandlung möchten wir Sie so transparent wie möglich über einige Formalitäten informieren. Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Patientenaufklärung zur Therapie entnehmen Sie wichtige Aspekte rund um Ihre Behandlung.

Die Praxis ist gemäß Art. 12 ff. der Europäischen Datengrundverordnung (EU-DSGVO) zur Informationsweitergabe verpflichtet. Wir haben diese Informationen für Sie in der Patientenaufklärung zum Datenschutz zusammengefasst. Im Mittelpunkt steht die Verarbeitung personenbezogener und medizinischer Daten über Sie als zu behandelnde Person. Die Verarbeitung erfolgt entweder auf gesetzlicher Grundlage oder durch Ihre Einwilligung.

Zum ersten Behandlungstermin benötigen wir nur den ausgefüllten und unterschriebenen Behandlungsvertrag.

Einwilligungen

Einwilligungen, die Sie einmal erteilt haben, sind grundsätzlich bis zu Ihrem Widerruf gültig.

Behandlungsvertrag

 

Ihre Behandlung erfolgt auf der Grundlage unseres Behandlungsvertrages. Sollte eine Therapiepause von mehr als 12 Wochen zwischen zwei Behandlungen liegen, ist ein neuer Behandlungsvertrag notwendig. Um Ihnen die Handhabung zu erleichtern, ist unser Behandlungsvertrag auf das Wesentliche reduziert.

Unter Downloads können Sie den Behandlungsvertrag und die Formulare herunterladen, ausdrucken und zum ersten Behandlungstermin mitbringen. Noch einfacher ist das online Ausfüllen.

Behandlungsvertrag hier online ausfüllen, unterschreiben und an uns zurückschicken

Behandlungsvertrag Therapie

Bitte senden Sie uns vorab den unterschriebenen Behandlungsvertrag oder bringen ihn zum ersten Termin mit.

PRIVATPREISE & ABRECHNUNG

 

Vergütungssätze Privatversicherte & Selbstzahler

In Deutsch­land gibt es hunderte verschie­dene private Kranken­ver­sich­er­ungen mit über 800 verschie­denen Tarifen. Auch wenn diese un­mög­lich zu über­blicken sind, möchten wir einen fairen und gerechten Umgang damit pflegen.

 

Wir möchten allen Patient­en eine thera­peut­ische Behand­lung ermög­lichen, die zu jedem Geld­beutel passt.

Daher wählen unsere Patient­en den Steig­erungs­satz selbst. Das Honorar für eine physiotherapeutische Behandlung basiert auf der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und entspricht dem 1,4- bis 2,3-fachen Regelsatz für Privatpatienten und Selbstzahler.

Um unser hohes Qualitäts­niveau gewähr­leisten zu können, ist es nicht mög­lich, einen gering­eren Steigerungs­satz zu nehmen. Durch die Preisgestaltung nach der GebüTh ermög­lichen wir Ihnen eine aus­ge­zeich­nete Behand­lung durch hoch­quali­fizierte Thera­peut­en in unserer Praxis mit moderner und hoch­wertiger Aus­stattung.

Bei der Fest­legung der Steiger­ungs­sätze haben wir darauf geachtet, dass Sie bei einem höheren Satz mehr Zeit mit Ihrem Thera­peuten bekommen.

 

 

Beihilfe

Die Beihilfe ist der Arbeit­­geber­anteil zur Kranken­­ver­­sich­er­ung und keine kosten­­deckende Voll­­ver­sich­erung. Dement­sprech­end sind unsere Preise nicht zu 100 % erstatt­ungs­fähig. Deshalb müssen Sie einen Eigen­anteil leisten, es sei denn Sie ver­fügen über eine ent­sprech­ende Zusatz­versich­erung.

Mit der freien Wahl des für Sie infrage kommen­den Steig­erungs­satzes ent­scheiden Sie selbst, wie viel Geld Sie für Ihre Gesund­heit aus­geben. Mit dem höheren Satz erhalten Sie mehr Zeit mit Ihrem Thera­peuten und für Ihre Gesund­heit.

Heilmittel in der privaten Krankenversicherung

Es gibt private Kranken­versich­erungen, die den Rechnungs­beitrag oder einen Steig­erungs­satz der beihilfe­fähigen Höchst­sätze (z. B. 130%) erstatten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Heil­mitteln auch mit dem höchst­mög­lichen Versicherungstarif u. U. nur den bei­hilfefähigen Höchst­satz erstattet bekom­men. Bitte prüfen Sie daher vor Behand­lungs­beginn die Erstatt­ungs­sätze Ihrer privaten Kranken­versich­erung.

Manche Kranken­versich­erungen versuchen, die Kosten unge­recht­fertigt zu kürzen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie dagegen Wider­spruch ein­legen. Gerne unter­stützen wir Sie hierbei.

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