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PRIVATPREISE & ABRECHNUNG

 

Vergütungssätze Privatversicherte & Selbstzahler

In Deutsch­land gibt es hunderte verschie­dene private Kranken­ver­sich­er­ungen mit über 800 verschie­denen Tarifen. Auch wenn diese un­mög­lich zu über­blicken sind, möchten wir einen fairen und gerechten Umgang damit pflegen.

 

Wir möchten allen Patient­en eine thera­peut­ische Behand­lung ermög­lichen, die zu jedem Geld­beutel passt.

Daher wählen unsere Patient­en den Steig­erungs­satz selbst. Das Honorar für eine physiotherapeutische Behandlung entspricht auf Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) dem 1,4- bis 2,3-fachen Regelsatz für Privatpatienten und Selbstzahler.

Um unser hohes Qualitäts­niveau gewähr­leisten zu können, ist es nicht mög­lich einen gering­eren Steigerungs­satz zu nehmen. Durch die Arbeit nach der GebüTh ermög­lichen wir Ihnen als Praxis eine aus­ge­zeich­nete Behand­lung durch hoch­quali­fizierte Thera­peut­en in ange­nehmen Räum­lich­keiten mit moderner und hoch­wertiger Aus­stattung.

Bei der Fest­legung der Steiger­ungs­sätze haben wir darauf geachtet, dass Sie bei einem höheren Satz mehr Zeit mit Ihrem  Thera­peuten bekommen.

 

 

Beihilfe

Die Beihilfe ist der Arbeit­­geber­anteil zur Kranken­­ver­­sich­er­ung. Die Beihilfe ist keine kosten­­deckende Voll­­ver­sich­erung. Dement­sprech­end sind unsere Preise nicht zu 100 % erstatt­ungs­fähig. Dies bedeutet, dass Sie einen Eigen­anteil leisten müssen, es sei denn Sie ver­fügen über eine ent­sprech­ende Zusatz­versich­erung.

Mit der freien Wahl des für Sie infrage kommen­den Steig­erungs­satzes ent­scheiden Sie selbst, wie viel Geld Sie für Ihre Gesund­heit aus­geben. Beachten Sie, dass Sie mit dem höheren Satz mehr Zeit mit dem Thera­peuten erhalten und diese Zeit für Ihre Gesund­heit genutzt wird.

Heilmittel in der privaten Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer privaten Kranken­ver­sich­erung auch mit dem höchst­mög­lichen Tarif unter Umständen bei Heil­mitteln nur den Bei­hilfe­höchst­satz erstattet bekom­men könnten. Bitte prüfen Sie daher vor dem Behand­lungs­beginn die Erstatt­ungs­sätze Ihrer privaten Kranken­versich­erung.

Es gibt private Kranken­versich­erungen die den Rechnungs­beitrag oder einen Steig­erungs­satz der Beihilfe­höchst­sätze (z.B. 130%) erstatten. Unter Um­ständen kann es passieren, dass private Kranken­versich­erungen unge­recht­fertigt versuchen die Kosten zu kürzen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein können dagegen Wider­spruch ein­legen.

Gerne unter­stützen wir Sie hierbei.

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