PRIVATPREISE & ABRECHNUNG
Vergütungssätze Privatversicherte & Selbstzahler
In Deutschland gibt es hunderte verschiedene private Krankenversicherungen mit über 800 verschiedenen Tarifen. Auch wenn diese unmöglich zu überblicken sind, möchten wir einen fairen und gerechten Umgang damit pflegen.
Wir möchten allen Patienten eine therapeutische Behandlung ermöglichen, die zu jedem Geldbeutel passt.
Daher wählen unsere Patienten den Steigerungssatz selbst. Das Honorar für eine physiotherapeutische Behandlung entspricht auf Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) dem 1,4- bis 2,3-fachen Regelsatz für Privatpatienten und Selbstzahler.
Um unser hohes Qualitätsniveau gewährleisten zu können, ist es nicht möglich einen geringeren Steigerungssatz zu nehmen. Durch die Arbeit nach der GebüTh ermöglichen wir Ihnen als Praxis eine ausgezeichnete Behandlung durch hochqualifizierte Therapeuten in angenehmen Räumlichkeiten mit moderner und hochwertiger Ausstattung.
Bei der Festlegung der Steigerungssätze haben wir darauf geachtet, dass Sie bei einem höheren Satz mehr Zeit mit Ihrem Therapeuten bekommen.
Beihilfe
Die Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Die Beihilfe ist keine kostendeckende Vollversicherung. Dementsprechend sind unsere Preise nicht zu 100 % erstattungsfähig. Dies bedeutet, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen, es sei denn Sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung.
Mit der freien Wahl des für Sie infrage kommenden Steigerungssatzes entscheiden Sie selbst, wie viel Geld Sie für Ihre Gesundheit ausgeben. Beachten Sie, dass Sie mit dem höheren Satz mehr Zeit mit dem Therapeuten erhalten und diese Zeit für Ihre Gesundheit genutzt wird.
Heilmittel in der privaten Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung auch mit dem höchstmöglichen Tarif unter Umständen bei Heilmitteln nur den Beihilfehöchstsatz erstattet bekommen könnten. Bitte prüfen Sie daher vor dem Behandlungsbeginn die Erstattungssätze Ihrer privaten Krankenversicherung.
Es gibt private Krankenversicherungen die den Rechnungsbeitrag oder einen Steigerungssatz der Beihilfehöchstsätze (z.B. 130%) erstatten. Unter Umständen kann es passieren, dass private Krankenversicherungen ungerechtfertigt versuchen die Kosten zu kürzen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein können dagegen Widerspruch einlegen.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei.