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PRIVATPREISE & ABRECHNUNG​

 

Vergütungssätze Privatversicherte & Selbstzahler​

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In Deutsch­land gibt es hunderte verschie­dene private Kranken­ver­sich­er­ungen mit über 800 verschie­denen Tarifen. Auch wenn diese un­mög­lich zu über­blicken sind, möchten wir einen fairen und gerechten Umgang damit pflegen.

 

Wir möchten allen Patient­en eine thera­peut­ische Behand­lung ermög­lichen, die zu jedem Geld­beutel passt.

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Daher wählen unsere Patient­en den Steig­erungs­satz selbst. Das Honorar für eine physiotherapeutische Behandlung basiert auf der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) und entspricht dem 1,4- bis 2,3-fachen Regelsatz für Privatpatienten und Selbstzahler.

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Um unser hohes Qualitäts­niveau gewähr­leisten zu können, ist es nicht mög­lich, einen gering­eren Steigerungs­satz zu nehmen. Durch die Preisgestaltung nach der GebüTh ermög­lichen wir Ihnen eine aus­ge­zeich­nete Behand­lung durch hoch­quali­fizierte Thera­peut­en in unserer Praxis mit moderner und hoch­wertiger Aus­stattung.

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Bei der Fest­legung der Steiger­ungs­sätze haben wir darauf geachtet, dass Sie bei einem höheren Satz mehr Zeit mit Ihrem Thera­peuten bekommen.

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Beihilfe

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Die Beihilfe ist der Arbeit­­geber­anteil zur Kranken­­ver­­sich­er­ung und keine kosten­­deckende Voll­­ver­sich­erung. Dement­sprech­end sind unsere Preise nicht zu 100 % erstatt­ungs­fähig. Deshalb müssen Sie einen Eigen­anteil leisten müssen, es sei denn Sie ver­fügen über eine ent­sprech­ende Zusatz­versich­erung.

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Mit der freien Wahl des für Sie infrage kommen­den Steig­erungs­satzes ent­scheiden Sie selbst, wie viel Geld Sie für Ihre Gesund­heit aus­geben. Mit dem höheren Satz erhalten Sie mehr Zeit mit Ihrem Thera­peuten und für Ihre Gesund­heit.

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Heilmittel in der privaten Krankenversicherung

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Es gibt private Kranken­versich­erungen, die den Rechnungs­beitrag oder einen Steig­erungs­satz der beihilfe­fähigen Höchst­sätze (z. B. 130%) erstatten. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Heil­mitteln auch mit dem höchst­mög­lichen Versicherungstarif u. U. nur den bei­hilfefähigen Höchst­satz erstattet bekom­men. Bitte prüfen Sie daher vor Behand­lungs­beginn die Erstatt­ungs­sätze Ihrer privaten Kranken­versich­erung.

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Manche Kranken­versich­erungen versuchen, die Kosten unge­recht­fertigt zu kürzen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie dagegen Wider­spruch ein­legen. Gerne unter­stützen wir Sie hierbei.

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